Cannabis im Straßenverkehr: Neue Grenzwerte und rechtliche Herausforderungen
Das Amtsgericht Dortmund hat in einem aktuellen Urteil den THC-Grenzwert für Autofahrer eigenständig festgelegt. Trotz fehlender gesetzlicher Neuregelung sprach das Gericht einen Fahrer frei, der mit 3,1 ng/ml Tetrahydrocannabinol (THC) am Steuer erwischt wurde. Dieses Vorgehen basiert auf dem antizipierten Sachverständigengutachten einer Expertengruppe, die eine Anhebung des Grenzwerts empfiehlt. Mehr Details zu diesem Fall finden Sie bei Legal Tribune Online.
In Karlsruhe wird ebenfalls über die richtigen THC-Grenzen diskutiert. Der ADAC schlägt vor, dass Fahranfänger weiterhin ab 1 Nanogramm bestraft werden sollten, während für erfahrene Fahrer ein höherer Wert gelten könnte. Die Diskussion ist Teil eines größeren Dialogs zur Cannabis-Legalisierung und deren Einfluss auf die Verkehrssicherheit. Lesen Sie mehr darüber auf ka-news.de.
Apotheken in der Schweiz zufrieden mit Cannabisabgabe
In der Schweiz zeigen sich Apotheken beteiligt an Pilotprojekten zur legalen Abgabe von Cannabis als Genussmittel zufrieden mit den bisherigen Erfahrungen. Diese Projekte sind Teil einer Studie zu den Auswirkungen regulierter Cannabisprodukte aus kontrolliertem Anbau auf Konsum und Gesundheit der Konsumentinnen und Konsumenten.
Eine detaillierte Berichterstattung hierzu bietet APOTHEKE ADHOC, wo auch weitere Informationen zum Projektverlauf und Feedback von Beteiligten nachzulesen sind.