Autofahren und Cannabis: Welcher THC-Grenzwert gilt?
In Deutschland bleibt das Autofahren unter Cannabiseinfluss ein heiß diskutiertes Thema. Trotz der Legalisierung von Cannabis sind die Grenzen für den Konsum am Steuer noch immer umstritten. Laut einem Bericht auf ka-news.de wird aktuell über einen neuen Grenzwert von 3,5 Nanogramm Tetrahydrocannabinol (THC) pro Milliliter Blutserum debattiert, was einer Alkoholkonzentration von 0,2 Promille gleichkommen soll.
Dieser Vorschlag stammt aus dem Verkehrsministerium und zielt darauf ab, nur jene Fahrer zu bestrafen, bei denen eine verkehrssicherheitsrelevante Beeinträchtigung feststellbar ist. Der ADAC fordert klare Regeln zur Sicherheit im Straßenverkehr und betont die negativen Auswirkungen des Cannabiskonsums auf Wahrnehmung und Reaktionsfähigkeit.
Nach dem Kiffen Auto fahren: So lange sollten Autofahrer warten
Auf echo24.de wird hervorgehoben, dass nach dem Konsum von Cannabis mit erheblichen Einschränkungen beim Führen eines Fahrzeugs gerechnet werden muss. Die rechtliche Lage sieht vor allem strenge Strafen für das Fahren unter Drogeneinfluss vor – so kann bereits ab einem Wert von 1 Nanogramm THC pro Milliliter Blut ein Bußgeld drohen.
Zudem wurde kürzlich der Grenzwert in Deutschland angepasst; statt bisher 1 ng/ml gelten nun 3,5 ng/ml als neue Obergrenze für die Fahrtüchtigkeit nach Cannabiskonsum. Diese Anpassung spiegelt neue wissenschaftliche Erkenntnisse wider und soll realistischere Maßstäbe ansetzen.
Cannabis-Legalisierung: Was gilt beim bekifften Fahrradfahren?
Laut einem Artikel auf BILD gibt es keine spezifischen gesetzlichen Regelungen zum Radfahren unter Einfluss von Cannabis, wie es sie für motorisierte Fahrzeuge gibt. Hierbei liegt viel Ermessensspielraum bei den Behörden bezüglich der Feststellung der Fahruntüchtigkeit durch Polizeibeamte im Einzelfall.
Trotz fehlender konkreter Grenzwerte können auch Radfahrer schwerwiegende Sanktionen erwarten, wenn ihre Fahrtüchtigkeit beeinträchtigt erscheint – bis hin zum Entzug des Führerscheins oder sogar strafrechtlicher Verfolgung gemäß §316 StGB wegen Trunkenheit im Verkehr.
Diese Diskussion zeigt deutlich die Notwendigkeit klar definierter Richtlinien sowie weiterführender Forschungsarbeit zur Bestimmung angemessener THC-Grenzwerte sowohl für Autofahrer als auch Radfahrer in Zeiten zunehmender Legalisierung dieses Rauschmittels.