Autofahren und Cannabis: Welcher THC-Grenzwert gilt?
In Deutschland bleibt die Frage nach dem erlaubten THC-Grenzwert beim Autofahren weiterhin ein heiß diskutiertes Thema. Trotz der Teillegalisierung von Cannabis, wie auf ka-news.de berichtet, besteht Unklarheit über den genauen Grenzwert für fahruntüchtige Zustände durch Cannabiskonsum am Steuer. Derzeit ist eine Menge von mehr als 1,0 Nanogramm Tetrahydrocannabinol (THC) pro Milliliter Blutserum ausschlaggebend dafür, dass Fahrer als nicht fahrtüchtig gelten.
Diese Regelung könnte sich jedoch bald ändern, da Vorschläge zur Anhebung des Grenzwerts auf bis zu 3,5 ng/ml im Raum stehen – vergleichbar mit einer Alkoholkonzentration von 0,2 Promille im Blut. Diese Änderungen sind noch in Diskussion und es steht eine Entscheidung aus der zuständigen Kommission bevor.
Cannabis unter 3,5 ng THC: Führerschein zurück!
Auf anwalt.de wird erläutert, dass Personen ihren Führerschein zurückerhalten könnten, sollten sie zum Zeitpunkt ihrer Kontrolle weniger als 3,5 ng/ml THC im Blut gehabt haben und dies vor Inkrafttreten neuer Gesetzesänderungen war. Dies stellt einen signifikanten Wandel dar gegenüber früheren Regulierungen, bei denen bereits ab einem Wert von nur 1 ng/ml Konsequenzen drohten.
Anwaltskanzleien bereiten sich darauf vor, Mandanten in diesen speziellen Fällen rechtlich beizustehen und argumentieren dabei häufig mit Verweis auf das veränderte Rechtsverständnis bezogen auf Cannabis-Konsum im Straßenverkehr.
Strafe wegen medizinisch verschriebenem Dronabinol trotz ärztlicher Verschreibung
Niko W., ein Patient aus Österreich, wurde laut Bericht auf Heute.at, trotz legal verschriebener Cannabinoid-Tropfen während einer Polizeikontrolle positiv auf THC getestet und musste infolgedessen eine Geldstrafe bezahlen sowie seinen Führerschein temporär abgeben. Die Behandlung hatte zwar Erfolg bei seiner Schmerzlinderung gezeigt; juristisch betrachtet stand ihm jedoch kein Freibrief zu – was seine Situation komplizierte.
Trotz Vorlage seines Rezeptes wurden keine Ausnahmen gemacht – ein Umstand, der deutlich macht, wie schwammig die aktuellen Regelungen noch sein können, besonders wenn es um medizinische Notwendigkeit geht.
Diese Artikel beleuchten verschiedene Aspekte rund um das Thema "Führen eines Kraftfahrzeuges unter Einfluss psychoaktiver Substanzen". Sie zeigen sowohl Fortschritte als auch Herausforderungen in diesem Bereich des deutschen, aber auch internationalen Verkehrsrechts.