Autofahren und Cannabis: Welcher THC-Grenzwert gilt?
Die Teillegalisierung von Cannabis in Deutschland ist seit dem 1. April 2024 in Kraft. Dennoch bleibt das Fahren unter Cannabiseinfluss ein heikles Thema, da es rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann. Laut einem Artikel auf ka-news.de wird derzeit über den richtigen Umgang mit THC am Steuer diskutiert.
Aktuell liegt der Grenzwert bei mehr als 1,0 Nanogramm (ng) des Hauptwirkstoffs Tetrahydrocannabinol (THC) pro Milliliter Blutserum, um als nicht fahrtüchtig zu gelten. Die sogenannte Grenzwertkommission hat jedoch einen neuen Vorschlag gemacht: Ein Wert von 3,5 ng/ml soll eingeführt werden, was laut Verkehrsministerium vergleichbar mit einer Blutalkoholkonzentration von 0,2 Promille sei.
Der ADAC betont die Notwendigkeit klarer Regeln für den Straßenverkehr trotz geplanter Entkriminalisierung von Cannabis. Markus Schäpe vom ADAC fordert unzweifelhafte Grenzwerte, ähnlich wie bei Alkohol, und hebt hervor, dass unerfahrene Nutzer oft die Gefahren unterschätzen könnten.
Verkehrsrechtler plädieren ebenfalls für eine Anhebung der existierenden Grenze; einige schlagen sogar Werte zwischen 4 bis 16 ng/ml vor – entsprechend einer Wirkung wie bei etwa 0,5 Promille Alkohol im Blut. Ob diese Empfehlungen letztlich ins Gesetz aufgenommen werden oder nicht, entscheidet der Gesetzgeber.
Knastermann - Dein Online-Magazin rund ums Thema!Dieser HTML-Code enthält einen eigenständigen News-Artikel basierend auf dem gegebenen Inhalt aus ka-news.de zum Thema "Autofahren und Cannabis". Der Text berichtet ausführlich über aktuelle Diskussionen zur Festlegung eines geeigneten THC-Grenzwerts im Straßenverkehr sowie verschiedene Standpunkte dazu inklusive Verlinkung zur Quelle.