Cannabis-Anbau im Kleingarten verboten – mit einer Ausnahme

18.05.2024 15:25 25 mal gelesen Lesezeit: 3 Minuten 0 Kommentare

Verbot durch Gesundheitsministerium: Cannabis-Anbau im Kleingarten verboten, mit einer Ausnahme

Laut Brisant hat das Bundesgesundheitsministerium klargestellt, dass der Anbau von Cannabis in Kleingärten grundsätzlich nicht erlaubt ist. Diese Regelung gilt seit dem 1. April und besagt, dass Erwachsene bis zu drei weibliche Cannabispflanzen an ihrem Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort anbauen dürfen – jedoch zählen Kleingärten nicht dazu.

Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn die Laube bereits vor Inkrafttreten des Bundeskleingartengesetzes im Jahr 1983 zu Wohnzwecken genutzt wurde. Der Deutsche Hanfverband hatte zuvor eine Klarstellung gefordert und kritisierte den Bundesverband der Kleingartenvereine für seine strikte Haltung zum Thema.

MOPO Talk: Das Cannabis-Chaos – mehr Probleme als vorher?

Mopo.de berichtet über einen bevorstehenden MOPO-Talk am 29. Mai in Hamburg zur Teillegalisierung von Cannabis. Seit dem 1. April ist der Konsum teilweise legalisiert, doch es gibt viele offene Fragen hinsichtlich öffentlichem Konsum und Abstandsregelungen zu Schulen sowie Jugendeinrichtungen.

Anwesend bei diesem Gespräch sind unter anderem Andreas Gerhold vom Cannabis Social Club Hamburg und Dr. Torsten Schwarz vom Hamburger Landgericht sowie weitere Experten aus Justiz und Medizinbereich. Diskutiert wird auch darüber, ob diese Legalisierung tatsächlich den illegalen Markt eindämmen kann oder neue Probleme schafft.

Cannabis-Legalisierung: Einfach alles zu kompliziert

NRZ News kommentiert die Komplexität des neuen Gesetzes zur Legalisierung von Cannabis in Deutschland kritisch. Die Regeln seien so verwirrend gestaltet worden, dass selbst Ordnungskräfte Schwierigkeiten haben könnten, sie umzusetzen.

Einschränkungen wie ein Verbot des Konsums innerhalb eines Radius' von hundert Metern um Schulen oder Kinderspielplätze machen es schwer nachvollziehbar für Bürgerinnen und Bürger, wann genau sie gegen das Gesetz verstoßen könnten – was letztlich eher abschreckend wirken könnte statt aufklärerisch.

Kreisräte sind sich einig: Kein Cannabis am Karlsfelder See!

Laut einem Bericht auf Merkur.de hat der Kreisausschuss Dachau einstimmig beschlossen, den Konsum von Cannabis am Karlsfelder See zu verbieten. Dies soll durch Änderungen in der Satzung über die Benutzung des Erholungsgebietes geregelt werden.

Naherholungsgebiete fallen laut Landrat Stefan Löwl nicht unter die allgemeinen Verbotsregelungen des neuen Gesetzes; daher nutzt man hier das Hausrecht zur Durchsetzung dieses speziellen Verbotes rund um Spielplätze und Sportflächen am Seeufer.

Cannabis-Debatte mit Schülern: Am Ende wirkt Lauterbach, als habe er ein Verhör hinter sich

WELT TV berichtete über eine hitzige Diskussion zwischen Gesundheitsminister Karl Lauterbach und Schülerinnen sowie Schülern im Berliner Käthe-Kollwitz-Gymnasium bezüglich seines kürzlich eingeführten Cannabiskonsum-Gesetzes. Die Jugendlichen setzten ihn dabei ordentlich unter Druck mit ihren Fragen nach praktischen Auswirkungen dieser Neuregelung, insbesondere hinsichtlich möglicher strafbarer Handlungen beim Erwerb bzw. Besitz größerer Mengen Gras aufgrund von Geldwäsche-Verdachtsmomenten etc.

Bußgelder NRW: Neue Strafen ab sofort gültig

Neue Westfälische meldet, dass Nordrhein-Westfalen jetzt konkrete Maßnahmen getroffen hat, Verstöße gegen legale Nutzungsmöglichkeiten härter zu ahnden, zukünftig mittels neuem Bußgeldkatalog, welcher empfindliche Strafzahlungen vorsieht, falls etwaige Werbeaktionen unerlaubt durchgeführt würden (bis zu €30.000) oder Jugendliche in der Nähe konsumieren (€1.000).

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Zusammenfassung des Artikels

Das Gesundheitsministerium hat klargestellt, dass Cannabis-Anbau in Kleingärten verboten ist, außer die Laube wurde schon vor 1983 zu Wohnzwecken genutzt. Erwachsene dürfen bis zu drei weibliche Cannabispflanzen an ihrem Wohnsitz anbauen – aber nicht im Kleingarten.

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